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Augsburg: Juniorprofessur „Transnationale Wechselbeziehungen: Deutschland und das östliche Europa“

Universität Augsburg

An der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg ist
die Stelle einer/eines

Juniorprofessorin/Juniorprofessors (BesGr. W 1) für
„Transnationale Wechselbeziehungen: Deutschland und das östliche Europa“

in einem Beamtenverhältnis auf Zeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
besetzen.

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Gebiet der Geschichte
der transnationalen Wechselbeziehungen zwischen dem deutschen Sprachraum
und dem östlichen Europa (mit Schwerpunkt in einer oder mehreren
Regionen Ostmitteleuropas oder Südosteuropas) in Forschung und Lehre
vertreten. Bewerber/innen sollen wissenschaftlich in der
Geschichtswissenschaft oder einer empirischen Kulturwissenschaft
ausgewiesen sein. Erwartet werden die aktive Mitarbeit in der
Fächergruppe Geschichte sowie im Fakultätsschwerpunkt Europäische
Kulturgeschichte, z. B. im Kontext interdisziplinärer Fragestellungen zu
Migration, Kulturtransfer und Erinnerungskultur, außerdem die Mitwirkung
an der Arbeit des Bukowina-Instituts an der Universität Augsburg. Neben
der Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch werden gute Kenntnisse
in möglichst zwei Nationalsprachen des östlichen Europas vorausgesetzt.
In der Lehre soll sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber an den
bestehenden Studiengängen der Philologisch-Historischen Fakultät, vor
allem an den Bachelor- und Master-Studiengängen der Historischen
Wissenschaften, der Kunst- und Kulturgeschichte sowie der
interdisziplinären Europastudien beteiligen und auch Aufgaben in der
Akademischen Selbstverwaltung übernehmen.

Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und
Juniorprofessoren sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen
dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer
Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine
Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher
Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen
Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre
betragen haben. Wünschenswert sind einschlägige Auslandserfahrung,
exzellente Forschungsaktivitäten sowie Lehrerfahrung.
Drittmitteleinwerbung wird erwartet.

Das Berufungsverfahren wird nach Art. 18 BayHSchPG durchgeführt. Die
Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von 3 Jahren in einem
Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur soll
mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors im Laufe des
dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, wenn sie/er sich als
Hochschullehrerin/Hochschullehrer bewährt hat.

Die Lehrverpflichtung beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der
Lehrverpflichtungsverordnung in der ersten Phase 5
Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7
Lehrveranstaltungsstunden.

Die Universität Augsburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in
Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen
nachdrücklich, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und
Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse,
Promotionsurkunde, ggf. Ernennungsurkunden, Schriftenverzeichnis) sind
bis zum

27. Juni 2014

an den Dekan der Philologisch-Historischen Fakultät, Universität
Augsburg, Universitätsstraße 10, 86159 Augsburg, zu richten.

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