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Forschungsstipendium für Docs und Post-Docs in Innsbruck, Forschungsschwerpunkt „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“

Forschungsstipendium für Docs und Post-Docs in Innsbruck
Forschungsschwerpunkt „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“, Universität Innsbruck
Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2017

Der Forschungsschwerpunkt (FSP) „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ schreibt mit Unterstützung des International Relations Office der Universität Innsbruck drei Forschungsstipendien für das Wintersemester 2017/18 aus.

Das Stipendium ermöglicht drei NachwuchswissenschaftlerInnen einen vierwöchigen Forschungsaufenthalt in Innsbruck, der am 01. Februar 2018 anzutreten ist. Am 27. Februar 2018 findet gemeinsam mit den StipendiatInnen und unter Einbeziehung des Doktoratskollegs „Dynamiken von Ungleichheit und Differenz im Zeitalter der Globalisierung“ ein Workshop statt, der die Entstehungsbedingungen von Ungleichheit unter der Perspektive von Migration diskutieren will.

Den inhaltlichen Rahmen bildet dabei der Blick auf Phänomene von Differenz und Superdiversität. Im Kontext von Migration und Mobilität kam und kommt es zu einem vielschichtigen und mehrfach ungleichen Zugang zu materiellen und immateriellen Ressourcen (Teilhabe am öffentlichen Diskurs, soziale Symbole, Sprachen, Literatur etc.). Gesellschaftliche Pluralität entwickelt sich somit entlang unterschiedlicher Kriterien und Differenzierungsmerkmale. Diese komplexe Situation hat sich zur postmigrantischen Normalität entwickelt, die nicht nur für die Migrantinnen und Migranten, sondern auch für die mitteleuropäischen Aufnahmegesellschaften längst konstitutiv geworden ist. Das Paradigma der Superdiversität – strukturell verwandt etwa mit dem der Intersektionalität – soll uns beim Workshop als konzeptioneller Bezugspunkt zur Diskussion dessen dienen, was Gesellschaft unter den Bedingungen von Grenz- und Migrationsregimen ausmacht.

Es werden Reisekosten (innerhalb der EU bis zu 400 €, außerhalb der EU bis zu 800 €, Originalbelege) sowie für die Dauer des Forschungsaufenthaltes Unterkunfts- und Verpflegungskosten (ausgezahlt wird ein Pauschalbetrag über € 1.000) übernommen. Von den StipendiatInnen wird – neben ihrer Anwesenheit in Innsbruck – erwartet, dass sie sich mit einem Vortrag oder Impulsreferat am Workshop beteiligen.

Das Stipendium richtet sich an DoktorandInnen und Post-Docs, die sich in ihren laufenden Forschungsprojekten mit „kulturellen Begegnungen“ und „kulturellen Konflikten“ auseinandersetzen. Das Ziel des FSP „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ ist die Intensivierung des interdisziplinären Austausches zum genannten Themenbereich. Vorhaben mit interdisziplinärer Ausrichtung sind daher ausdrücklich erwünscht.

Nähere Informationen zum FSP finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/fsp-kultur/, Details zum Doktoratskolleg unter: https://www.uibk.ac.at/dk-ungleichheit/.

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Stipendium sind:
1.            Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplomstudium/Master bzw. Doktoratsstudium/PhD)
2.            Forschungsvorhaben mit nachweislichem Bezug zum FSP bzw. zum Doktoratskolleg
3.            Expertise in der Ungleichheits- oder Migrationsforschung
4.            Unfall- und Krankenversicherung

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung um ein FSP-Forschungsstipendium einzureichen:
1.            Exposé zum Forschungsvorhaben auf ca. 5 Seiten, inkl. Stand der Arbeit und Zeitplan
2.            Erläuterungen zum FSP-Bezug sowie des eigenen Interesses am Thema des Workshops
3.            (Kurz-)Gutachten (letter of recommendation) des akademischen Betreuers bzw. der akademischen Betreuerin
4.            Lebenslauf (ggf. mit Publikationsliste)
5.            Kopie des Hochschul-Abschlusszeugnisses

Bitte senden Sie die genannten Dokumente bis 15. Oktober 2017 an fsp-kultur@uibk.ac.at. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an dieselbe Adresse.

Mit Annahme der Förderung verpflichtet sich die Stipendiatin bzw. der Stipendiat zur Verfassung eines Kurzberichts am Ende ihres bzw. seines Aufenthalts in Innsbruck. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Stipendium nur im genannten Zeitraum, d.h. von 01. bis 28. Februar 2018 in Anspruch genommen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.

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