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Klagenfurt: Universitätsprofessur für Empirische Kulturwissenschaft gem. § 99 UG

 

 

Die Alpen-Adria- Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Kulturanalyse der Fakultät für Kulturwissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist gem. § 99 UG voraussichtlich ab 1. Februar 2017 eine auf 18 Monate befristete

Universitätsprofessur für Empirische Kulturwissenschaft

im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen.

Mit rund 10.000 Studierenden ist die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur – einer Region mit höchster Lebensqualität – liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.

Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.

 

Der Aufgabenbereich der Professur umfasst 

  • die Vertretung des Faches in Forschung und Lehre mit wünschenswerten Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Migration, Border Studies, Europäisierungs­forschung und Cultural-Heritage-Forschung
  • die Mitwirkung im Bachelor- und Masterstudiengang des Instituts für Kulturanalyse (Angewandte Kulturwissenschaft)
  • die Beratung und Betreuung von Studierenden in den genannten Studiengängen
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • die Mitgestaltung der längerfristigen Weiterentwicklung des Instituts und seiner Positionierung in der internationalen Scientific Community
  • die Mitwirkung im Universitätsmanagement

 

Voraussetzungen

  • Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation im Bereich der Empirischen Kulturwissenschaft, Europäischen Ethnologie oder Volkskunde
  • Hervorragende Forschungsleistungen im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der Professur
  • Erfahrung in der Beantragung und Durchführung von kompetitiven Drittmittel-Projekten
  • Nachgewiesene Lehrerfahrung im Hochschulbereich und sehr gute hochschuldidaktische Kompetenz
  • Führungskompetenz und Teamfähigkeit
  • Sehr gute Englischkenntnisse

 

Erwünscht sind

  • Erfahrungen in der internationalen Forschungskooperation
  • Erfahrungen in interdisziplinärer Kooperation
  • Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management

 

Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Professorin / der zukünftige Professor den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.

Empirische Studien zeigen, dass Frauen sich dann bewerben, wenn sie nahezu 100 % der Kriterien erfüllen, während Männer dies bereits bei der Erfüllung von ca. 60 % der Kriterien tun. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal – insbesondere in Leitungsfunktionen – an und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 67.800,– jährlich.

 

Ihre Bewerbung, bestehend aus einem maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.aau.at/jobs), einem vollständigen Verzeichnis der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie allfälligen ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungs­evaluierungen) richten Sie bitte bis spätestens 6. November 2016 per E-Mail an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.Hd. Frau Tomicich (sabine.tomicich [at] aau.at). Die Übermittlung o.g. Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung. Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeine Informationsbroschüre für BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger (klaus.schoenberger [at] aau.at).

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

 

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