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Wiss. Mitarbeiter/-in am Institut für Kulturanthropologie, Uni Göttingen (Deadline: 22.12.2010)

Am Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie der Georg-August-Universität Göttingen ist im Rahmen eines DFG-Forschungsprojekts zum Thema „Civil Society und Patronage. Kreditbeziehungen im 19. Jahrhundert“ zum 01.02.2011 die Stelle

einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin / eines wissenschaftlichen Mitarbeiters -Entgeltgruppe 13 TV-L-

mit 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (19,9 Stunden/Woche) befristet für die Dauer von 16 Monaten zu besetzen. Das Aufgabenfeld umfasst u. a. die Organisation und Verwaltung einer komplexen hierarchischen Datenbank, deren Überführung in ein SQL-Format sowie die Auswertung historischer Daten und historische Forschung. 

Voraussetzungen: Hochschulabschluss in den Kultur- und Geschichtswissenschaften oder in der geisteswissenschaftlichen Informatik, fundierte Kenntnisse im Bereich der historischen Informatik speziell Kenntnis von Datenbank- und Informationssystemen. Erfahrung in der Arbeit mit hierarchischen Datenbanken (z.B. XML, KLEIO) und relationalen Datenbanken (SQL) wird erwartet, Kenntnisse mindestens einer Programmier-/Skriptsprache (z.B. Pascal, Ruby, Perl oder PHP) sind erwünscht. Unverzichtbar ist die Bereitschaft zum Erlernen neuer Programme und zum interdisziplinären, eigenverantwortlichen Arbeiten  an der Schnittstelle von  Kulturwissenschaft, Geschichte und Informatik.

Die Universität Göttingen strebt in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 22.12.2010 erbeten an Prof. Dr. Carola Lipp, Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Friedländer Weg 2, 37085 Göttingen. Email: Carola.Lipp[at]phil.uni-goettingen.de

Hinweis: Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, es erfolgt keine Rücksendung. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten vernichtet.

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