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Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie Göttingen: PostDoc Position

Am Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie der Georg-August-Universität Göttingen ist
zum 01.04.2015 die Stelle einer/eines
wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Mitarbeiters
mit 62,81% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zzt. 25 Stunden/Woche) vorerst befristet für
die Dauer von 2 Jahren zu besetzen. Danach besteht die Option auf Verlängerung und Erhöhung auf
100%. Die Entgeltzahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L.
Voraussetzungen sind ein sehr guter Hochschulabschluss sowie Promotion (oder kurz vor dem
Abschluss stehende Promotion) in Kulturanthropologie, Europäischer Ethnologie, Populäre Kulturen
oder Volkskunde. Thematische Anschlussfähigkeit an ein breit aufgestelltes Institut wird erwartet mit
möglichen Interessen in Bereichen wie Kultur und Sinneswahrnehmung, Wissensforschung,
Kommunikations- und Erzählforschung inklusive populärer und digitaler Medien oder Arbeit und
Kreativität.
Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO, erwartet wird zudem die Mitarbeit in der
Selbstadministration und Interesse an der Teilhabe in gemeinsamen Unterfangen des Instituts. Arbeit
an weiterer Qualifikation ist erwünscht und wird unterstützt.
Die Universität strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des
Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (CV, Verzeichnis der Publikationen und Lehrveranstaltungen
sowie Zeugnis- und Urkundenkopien) sowie einer PDF-Datei der jüngsten
Qualifikationsarbeit werden bis zum 09.02.2015 erbeten an: Prof. Dr. Regina Bendix, Institut für
Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Georg-August-Universität Göttingen, Heinrich-
Düker-Weg 14, 37073 Göttingen möglichst in elektronischer Form per Email an: Herrn Hantscher
chantsc@gwdg.de.
Sollten die Bewerbungsunterlagen postalisch eingereicht werden, reichen Sie diese bitte nur in Kopie
ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten nach Abschluss des
Verfahrens vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

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