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Klagenfurt: Universitätsprofessur für Mehrsprachigkeit, Institut für Kulturanalyse

Am Institut für Kulturanalyse der Fakultät für Kulturwissenschaften

der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt gelangt gem. § 99 UG

ehestmöglich eine Universitätsprofessur für Mehrsprachigkeit im vollen Beschäftigungsausmaß befristet auf 3 Jahre zur Besetzung.

Mit rund 10.000 Studierenden ist die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur – einer Region mit höchster Lebensqualität – liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.

Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.

Die Professur wird an der Universität Klagenfurt neu eingerichtet. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll den Bereich in seiner gesamten Breite mit einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte vertreten: Sprache als gesellschaftliches und politisches Feld, strukturelle Bedingungen der Sprachvermittlung und des -erwerbs, Sprachkontakt und sprachliche Varietäten, Sprachendidaktik, Transkulturalität.

 

> Aufgaben:

 

> –       Etablierung des Bereichs im Rahmen des Gesamtprofils von Universität, Fakultät und Institut u.a. durch Bündelung der bereits bestehenden Initiativen und Vorarbeiten

 

> –       Vertretung des Themenspektrums in Forschung und Lehre

>

> –       Abhaltung von Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Studienrichtung Angewandte Kulturwissenschaft, den Lehramtsstudien sowie im Doktoratsstudium

 

> –       Mitwirkung im Universitätsmanagement und an der Weiterentwicklung des Instituts

 

> –       Betreuung von Abschlussarbeiten und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

 

> –       Kooperative Forschung und Zusammenarbeit mit den philologischen Studienrichtungen, den Lehramtsstudien und der Erziehungs- und Bildungswissenschaft sowie entsprechenden Einrichtungen in der Region

 

> –       Initiativen im Rahmen der LehrerInnenbildung

> Voraussetzungen:

 

> –     Qualifikation (einer Habilitation entsprechend) in einer für das Thema geeigneten Fachdisziplin (Sprachwissenschaft, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Philologien, Empirische Kulturwissenschaft, Europäische Ethnologie, Psychologie, Soziologie)

 

> –     Anschluss an die internationale Forschung zu Mehrsprachigkeit und Transkulturalität

 

> –     Facheinschlägige und international sichtbare Forschungs- und Publikationsleistungen

 

> –     Nachgewiesene einschlägige universitäre Lehrerfahrung und hochschuldidaktische Kompetenz

 

> –     Teamfähigkeit und Führungskompetenzen

 

> –     Aktive Kenntnisse in mehreren Sprachen

 

> –     Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abhalten zu können) und (Struktur-)-Kenntnisse wenigstens einer der folgenden Alpen-Adria-Sprachen: Italienisch, Friulanisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch)

 

> Erwünscht sind:

 

> –     Kulturtheoretische Reflexion von Lehre und Forschung

 

> –     Erfahrungen in der internationalen Forschungskooperation

 

> –     Erfahrung in der Konzeption und Entwicklung von Drittmittel-Projekten

 

> –     Regionale Bezüge im europäischen Kontext, Interesse an Globalisierungsphänomenen

 

> –     Erfahrung mit interdisziplinären Studiengängen

 

> –     Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management

Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Professorin / der zukünftige Professor den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.

 

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal – insbesondere in Leitungsfunktionen – an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

 

Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 68.500,– jährlich.

 

Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

 

Ihre Bewerbung, bestehend aus einem maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.aau.at/jobs<http://www.aau.at/jobs>), einem vollständigen Verzeichnis der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie allfälligen ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen) richten Sie bitte bis spätestens 7. Mai 2017 per E-Mail an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.Hd. Frau Tomicich (sabine.tomicich@aau.at<mailto:sabine.tomicich@aau.at>). Die Übermittlung des o.g. Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung. Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeine Informationsbroschüre für BewerberInnen (www.aau.at/jobs/information<http://www.aau.at/jobs/information>) oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger (Tel. +43 463 2700 2011 oder klaus.schoenberger@aau.at<mailto:klaus.schoenberger@aau.at>).

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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